Garage

Auszug der wichtigsten Regelungen aus dem Garagenmietvertrag.

Gegenstand des Vertrages
Dauer des Vertrages - Kündigung
Miete
Instandhaltung und Erneuerung
Ersatzvornahme - fristlose Kündigung
Beendigung des Mietverhältnisses
Besondere Vereinbarungen
Schönheitsreparaturen
Untervermietung
Garagenordnung

 


Mietbedingungen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Vermieter vermietet dem Mieter/der Mieterin zum Einstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem Grundstück.....................Straße/Platz die Garage Nr..............................

§ 2 Dauer des Vertrages - Kündigung

(1) Das Mietverhältnis beginnt am............................., wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von ............................ zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

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§ 3 Miete

Die Miete beträgt monatlich Euro........................................... (in Worten:.............................................................)
gegebenenfalls zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.

Sie ist im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei auf das Konto des Vermieters
bei....................................................................BLZ.........................................Konto-Nr..................................... zu zahlen.

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§ 5 Instandhaltung und Erneuerung

Die Teile der Garage, die auch bei ordnungsmäßigem Gebrauch der Abnutzung unterliegen, wie z. B. Schlösser, elektrische Anlagen, Garagentorfeder usw., hat der Mieter bei Bedarf auf seine Kosten zu reparieren oder zu erneuern. Diese Verpflichtung trifft den Mieter einmal jährlich, jedoch höchstens bis zu einem Betrag von EUR 75,-.

Übersteigen die Reparaturkosten den Betrag von Euro 75,-, so hat sich der Mieter daran bis zur Höhe von Euro 75,- zu beteiligen.

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§ 7 Ersatzvornahme - fristlose Kündigung

Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Aufforderung nicht nach, so ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Mieters durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Verstößt der Mieter trotz Abmahnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich der Garagenordnung, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Kommt der Mieter mit der Zahlung einer Monatsmiete oder eines Betrages, der die Höhe einer Monatsmiete erreicht, in Verzug, so ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 8 Beendigung des Mietverhältnisses

Nach der Kündigung ist der Mieter verpflichtet, die Besichtigung der Garage zu ermöglichen.

Die Garage ist geräumt, in besenreinem Zustand zurückzugeben. Bei der Rückgabe, auch wenn sie vor Beendigung der Mietzeit erfolgt, hat der Mieter dem Vermieter oder dessen Beauftragten sämtliche Schlüssel, auch die von ihm selbst beschafften, herauszugeben.

§ 9 Besondere Vereinbarungen

Der Mieter verpflichtet sich, die Zufahrt, den Gehweg im Bereich der Überfahrt und den Hofraum der Garage/des Einstellplatzes schnee- und eisfrei zu halten und zwar unentgeltlich und auf eigene Kosten. Im mindestens monatlichen Abstand sind diese Bereiche zu säubern.

§ 10 Schönheitsreparaturen

Der Mieter verpflichtet sich, alle fünf Jahre - jedoch nur auf Verlagen des Vermieters - Decken und Wände der Garage fachgerecht auf eigene Kosten zu streichen. Diese Verpflichtung gilt auch bei Vermietung der Garage in nicht renoviertem Zustand.

§ 11 Untervermietung

Die Untervermietung der Garage sowie jede andere Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.

§ 12 Garagenordnung

1. Wegen Brandgefahr ist verboten: a) das Rauchen sowie die Benutzung von offenem Licht und Feuer.
b) die Aufbewahrung sowie das Auffüllen, Umfüllen oder Ablassen von Kraftstoff, Öl und sonstigen brennbaren Stoffen,
c) das Abstellen von Fahrzeugen, die Brennstoff oder Öl verlieren.

2. Die Benutzung von Heizgeräten ist nicht gestattet. Elektrische Leitungen dürfen nicht verändert oder angezapft werden

3. Bei Frost sind Türen und Fenster der Garage geschlossen zu halten.

4. Weder in der Garage noch auf dem Garagengrundstück und den Zufahrten dürfen Fahrzeuge gewaschen werden. Störende, insbesondere mit Geräuschentwicklung verbundene Reparaturen sind nicht gestattet.

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